Ablauf eines Kaufs:
Sollten Sie sich für eine Immobilie endgültig entschieden haben, geben wir Ihnen folgendes mit auf den Weg: Kaufen Sie in Spanien nicht ohne einen Anwalt. Wir arbeiten eng mit unserer Anwältin des Vertrauens zusammen und stellen gern einen Erstkontakt her. Diese prüft die Immobilie auf Herz und Nieren, insbesondere, ob diese legal und somit auch ordnungsgemäß ins Grundbuch eingetragen ist. Weiterhin werden alle Unterlagen gecheckt, wie Grundsteuer, Wasser-, Strom und Müllrechnungen usw.
Die Anwältin begleitet Sie zudem zur Policia Local, denn dort muss eine N.I.E. Nummer (multifunktionale Identifikations- und Steuernummer für Ausländer) für Sie beantragt werden. Beispielsweise benötigen Sie eine NIE-Nummer beim Kauf von Immobilien oder eines Autos, zur Anmeldung von Wasser, Telefon oder Strom usw.
Weiterhin wird Sie Ihnen helfen, ein spanisches Konto zu eröffnen, denn dieses werden Sie brauchen, um laufende Zahlungen abbuchen zu lassen. Sämtliche Ummeldungen und Eintragungen gehören ebenso zu Ihrem Paket, lehnen Sie sich also entspannt zurück.
Wir arbeiten seit Jahren mit einem hier ansässigen spanischen Notar zusammen, der den Kauf notariell beglaubigen wird. Der Vertrag wird 1:1 ins deutsche vorgelesen, sodass Sie jederzeit Fragen stellen oder Einwände erheben können. Erst wenn alle Parteien zustimmen, kann der Kaufvertrag unterschrieben werden und wir Sie als stolzer Immobilienbesitzer beglückwünschen.